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Briefwahl

Die Briefwahl beantragen Sie in der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Heute ist Wahltag: Linda Teuteberg MdB - Direktkandidatin und Brandenburger Spitzenkandidatin der FDP zur Bundestagswahl 2025

Linda Teuteberg | Direktkandidatin im Wahlkreis 61 und Brandenburger Spitzenkandidatin der FDP zur Bundestagswahl | Foto: Karoline Wolf

Briefwahl im Wahlkreis 61

Die Briefwahl können Sie persönlich, schriftlich (Brief bzw. E-Mail) oder online in der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, beantragen.

Potsdam

Aktuelle Informationen der Landeshauptstadt Potsdam
Online-Antrag
Antrag per E-Mail
(erforderliche Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Direkte Stimmabgabe im Briefwahllokal auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6-10) im Haus 1 (Raum 405) möglich (Personalausweis ausreichend).

Öffnungszeiten ab 5. Februar:

Montag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

Kleinmachnow

Aktuelle Informationen der Gemeinde Kleinmachnow
Online-Antrag
Antrag per E-Mail
(erforderliche Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Michendorf

Aktuelle Informationen der Gemeinde Michendorf
Online-Antrag
Antrag per E-Mail
(erforderliche Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Nuthetal

Schwielowsee

Aktuelle Informationen der Gemeinde Schwielowsee
Online-Antrag
Antrag per E-Mail
(erforderliche Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Stahnsdorf

Aktuelle Informationen der Gemeinde Stahnsdorf
Online-Antrag
Antrag per E-Mail

(erforderliche Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Teltow

Aktuelle Informationen der Stadt Teltow
Online-Antrag
Antrag per E-Mail

(erforderliche Angaben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnanschrift)

Ludwigsfelde

Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 61 (Muster)

Wie beantrage ich Briefwahl?

Die Briefwahl können Sie persönlich, schriftlich (Brief bzw. E-Mail) oder online (siehe oben) in der Gemeinde beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens aber bis Montag, 17. Februar 2025. Auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahl beantragen.

Wie funktioniert Briefwahl?

Wählen Sie persönlich und unbeobachtet (jeweils ein Kreuz bei der Erst- und Zweitstimme) und stecken (nur) den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben ihn zu. Unterschreiben Sie anschließend die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein und legen ihn zusammen mit dem bereits verschlossenen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Bis wann muss ich den Brief versenden?

Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift spätestens am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025 bis 18:00 Uhr vorliegen. Bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens bis Mittwoch, 19. Februar 2025 abgesandt werden.

Was kostet mich die Briefwahl?

Innerhalb Deutschlands können Sie den Wahlbrief mit der Deutschen Post AG unfrankiert versenden.

Quelle: Die Bundeswahlleiterin

Weitere Informationen zur Briefwahl: www.fdp.de/briefwahl